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Das Phantasialand scheitert mit einer Steuer­klage vor dem EuGH.

Freizeit­parks müssen 19 % Umsatz­steuer abführen, Schau­steller auf Jahr­märkten aber nur 7 %.

Das Gericht sieht zwar eine Ähnlichkeit der Angebote, verweist den Fall aber zurück ans Finanz­gericht Köln.
lto.de
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